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Welche Steuern sind auf Sparkonten in der Schweiz fällig?

  • Autorenbild: Lapo Zarina
    Lapo Zarina
  • 7. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit
Besteuerung von Sparkonten in der Schweiz

Sparkonten (oder hochverzinsliche Sparkonten und Festgelder) sind eine grundlegende Säule der Sparstrategie in der Schweiz. Sie bieten Sicherheit und dank des jüngsten Zinsanstiegs immer attraktivere Renditen. Wie jedes Finanzinstrument unterliegen aber auch Sparkonten spezifischen Steuervorschriften, die für eine korrekte Finanzplanung unerlässlich sind.

Es ist entscheidend, den Besteuerungsmechanismus zu verstehen, um Ihre Gewinne zu maximieren und sicherzustellen, dass Sie alle Erklärungspflichten erfüllen. Wenn Sie auf der Suche nach den besten Optionen sind, können Sie mit dem Lesen unseres Sparkonto-Vergleichs beginnen.


Die Besteuerung von Zinsen: Die Verrechnungssteuer (35%)

Die Hauptsteuer, die auf die Erträge aus Sparkonten in der Schweiz anfällt, ist die Verrechnungssteuer, die durch das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) geregelt ist.


So funktioniert die Verrechnungssteuer:

Die Verrechnungssteuer ist eine Steuer, die an der Quelle vom Schuldner der steuerbaren Leistung (in diesem Fall der Bank) abgezogen und an den Bund abgeführt wird.

  • Steuersatz: Der Standardsatz beträgt 35% auf Zinsen (oder Dividenden).

  • Abzugsmechanismus: Wenn Ihre Bank die Zinsen auf Ihrem Sparkonto gutschreibt, zieht sie sofort 35% ab und überweist diese an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Ihnen werden nur 65% der angefallenen Zinsen gutgeschrieben.

  • Zweck: Der Hauptzweck der Verrechnungssteuer ist es, als Garantieinstrument gegen Steuerhinterziehung zu dienen.


Die Rückerstattung: Die entscheidende Bedingung

Der Abzug von 35% ist keine endgültige Kostenbelastung, sondern eine rückerstattungsfähige Steuervorauszahlung. Um die einbehaltenen 35% zurückzuerhalten, müssen Sie eine grundlegende Bedingung erfüllen:

Sie müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung (Abschnitt "Wertschriften und Guthaben") sowohl das Kapital (der Kontostand am 31. Dezember) als auch die im Steuerjahr angefallenen Bruttozinsen korrekt und vollständig deklarieren.

Sobald die kantonale Steuerbehörde die Richtigkeit Ihrer Erklärung überprüft hat, wird der Betrag der Verrechnungssteuer (35%) von Ihren kantonalen und kommunalen Steuern abgezogen oder, falls höher, an Sie zurückerstattet. Wenn Sie die Zinsen nicht deklarieren, verlieren Sie den Anspruch auf Rückerstattung.


Die Besteuerung des Kapitals: Vermögenssteuer

Neben den Zinsen fällt in der Schweiz auch eine Steuer auf das Kapital selbst an.

  • Vermögenssteuer: Der Saldo Ihres Sparkontos am 31. Dezember jedes Jahres gilt als Teil Ihres Nettovermögens und unterliegt der Vermögenssteuer, die auf kantonaler und kommunaler Ebene erhoben wird. Der Steuersatz variiert stark von Kanton zu Kanton und basiert auf einem progressiven System.


Steuervergleich mit anderen Instrumenten

Die Besteuerung des Sparkontos ist klar: Zinsen werden einmal jährlich als Einkommen besteuert (nach Rückerstattung der Verrechnungssteuer), und das Kapital unterliegt der Vermögenssteuer.

Sehen wir uns an, wie sich diese Besteuerung von anderen beliebten Anlagen in der Schweiz unterscheidet.

Steuerliche Eigenschaft

Sparkonten (Sparen)

Vorsorgekonto Säule 3a

Gewinne aus Online-Trading

Zinsen/Erträge (Ansparphase)

Unterliegen der Verrechnungssteuer (35% rückerstattbar) + Einkommensteuer nach Rückerstattung.

Steuerbefreiung: Die Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne, die innerhalb der Säule 3a erzielt werden, sind steuerbefreit.

Steuerbefreiung: Kapitalgewinne (Capital Gain) aus privatem Online-Trading sind steuerfrei (für den nicht-professionellen Anleger). Dividenden und Zinsen werden als Einkommen besteuert.

Kapital (Vermögen)

Jährlich mit der Vermögenssteuer besteuert (kantonal unterschiedlich).

Steuerbefreiung: Das in der Säule 3a angesparte Kapital ist von der Vermögenssteuer befreit.

Jährlich mit der Vermögenssteuer besteuert (der Portfoliowert am 31. Dezember).

Einzahlungen

Nicht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Steuerabzug: Jährliche Einzahlungen sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, was zu einer sofortigen und signifikanten Steuerersparnis führt.

Nicht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Bezug

Frei.

Wird getrennt von den übrigen Einkünften zu einem reduzierten und progressiven Steuersatz besteuert, nur zum Zeitpunkt des Bezugs (normalerweise im Ruhestand).

Frei.

Fokus Säule 3a

Das Vorsorgekonto Säule 3a genießt eine außergewöhnlich günstige Besteuerung, die darauf abzielt, die individuelle Altersvorsorge zu fördern. Dies macht es zur ersten Wahl für diejenigen, die eine langfristige Sparstrategie verfolgen.


Fokus Online-Trading

In der Schweiz profitiert der private (nicht-professionelle) Anleger von der Steuerbefreiung auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Aktien oder Kryptowährungen. Achtung: Wenn Ihre Trading-Aktivität von der ESTV als "selbstständige Erwerbstätigkeit" (professioneller Trader) eingestuft wird, unterliegen alle Gewinne der Einkommensteuer und den AHV/IV-Beiträgen, und Sie verlieren die Kapitalgewinnbefreiung.


Zusammenfassend: Ihre Wahl

Sparkonten bieten Sicherheit und Liquidität, aber ihre Besteuerung ist weniger vorteilhaft als die der Säule 3a. Trading bietet den Vorteil der privaten Kapitalgewinnbefreiung, setzt Sie jedoch dem Marktrisiko aus.

Die beste Wahl ist fast immer eine ausgewogene Kombination dieser Instrumente:

  1. Nutzung der Säule 3a für langfristiges Sparen, um die maximalen steuerlichen Vorteile zu nutzen.

  2. Nutzung von Sparkonten für Notfallliquidität oder kurz-/mittelfristige Ziele, wobei die normale Besteuerung von Zinsen und Vermögen akzeptiert wird.

Um die Sparkonto-Option zu finden, die die beste Rendite nach Abzug der Verrechnungssteuer bietet, starten Sie jetzt den Vergleich.


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